Gewinnspielteilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele/Preisausschreiben

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele und Preisausschreiben, die von Rene Reissig, Frauenstrasse 6, D-54290 Trier (im Folgenden auch „RR“) veranstaltet werden. Bedingungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel/Preisausschreiben – z.B. auf der Gewinnspielseite – angegeben werden („Zusatzbedingungen“), gehen diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.

1. TEILNAHME UND GEWINN
Die Art und Weise der Teilnahme an dem Gewinnspiel/Preisausschreiben sowie der/die Gewinn(e) werden in den Zusatzbedingungen zum jeweiligen Gewinnspiel /Preisausschreiben angegeben.

2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND GEWINNEINLÖSUNG
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen über 18 Jahren (sowie Jugendliche unter 18 Jahren, sofern deren gesetzliche/r Vertreter ihre schriftliche Zustimmung zu der Teilnahme erklären) aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, mit Ausnahme von Mitarbeitern, Group und/oder von Kooperationspartnern und/oder von Unternehmen, die bei der Umsetzung des Gewinnspiels/Preisausschreibens beteiligt waren oder sind, sowie deren Familienangehörige.
Der Gewinner wird nach Ende des Gewinnspiels/Preisausschreibens telefonisch oder per e-Mail, oder auf den Social Media Kanälen (Facebook, Instagram, Twitter, YouTube,…) benachrichtigt. Sofern der Gewinner nicht erreichbar ist und er sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Sofern es sich um Gewinne handelt, die Ticktes beinhalten, beträgt die genannte Rückmeldefrist 24 Stunden. Im Falle einer nicht zustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist RR nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.

3. REGELUNGEN BETR. EINZELNE GEWINNKATEGORIEN

3.1 SACHGEWINNE:
Der im Rahmen des Gewinnspiels/Preisausschreibens als Sachpreis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Warner kann einen dem als Sachpreis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
Die Sachpreise werden RR oder einem von RR beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands frei Haus, Österreichs und der Schweiz zzgl. Porto. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz von RR.

3.2 TICKETS:
Tickets werden den Gewinnern per Post an die angegebene Wohnadresse oder per e-Ticket an die angegebene E-Mail-Adresse übersandt.
Mit der Nutzung des Tickets akzeptiert der Gewinner die dem Ticket zugrundeliegenden Bedingungen des jeweiligen Ticketanbieters/ Konzertveranstalters. Die Abwicklung des Ticketgewinns erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Ticketanbieter/Konzertveranstalter.
Sofern Konzerte abgesagt oder verschoben werden behalten wir uns das Recht vor, den Gewinn durch einen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen.
RR behält sich vor, dem Gewinner anstelle eines Tickets einen Gästelistenplatz für das Konzert/ die Veranstaltung (gilt nur für Veranstaltungen/Konzerte von RR) zur Verfügung zu stellen.
Sofern der Gewinn die Mitnahme einer Begleitperson umfasst, behält sich RR im Falle von minderjährigen Gewinnern vor, dass die Begleitperson für den Gewinner entweder sorgeberechtigt (in der Regel ein Elternteil) ist, oder dass die Begleitperson eine von den Sorgeberechtigten des Gewinners (in der Regel den Eltern) als Erziehungsbeauftragte im Sinne des Jugendschutzgesetzes für die Veranstaltung bestimmte volljährige Person ist.
Der Gewinner hat sämtliche mit dem Ticket-Gewinn verbundenen Kosten, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, wie etwa Reise- oder Verpflegungskosten, selbst zu tragen.

3.3 KONZERTE:
Der Gewinner hat sämtliche mit der Teilnahme am Konzert verbundenen Kosten, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, wie etwa Verpflegungs- oder Reisekosten, selbst zu tragen. Sofern der Gewinn die Mitnahme einer Begleitperson zum Privatkonzert umfasst, behält sich RR im Falle von minderjährigen Gewinnern vor, dass die Begleitperson für den Gewinner entweder sorgeberechtigt (in der Regel ein Elternteil) ist, oder dass die Begleitperson eine von den Sorgeberechtigten des Gewinners (in der Regel den Eltern) als Erziehungsbeauftragte im Sinne des Jugendschutzgesetzes für die Reise bestimmte volljährige Person ist.

Konzerte können vom Veranstalter insbesondere wegen unvorhergesehener Umstände geändert oder verschoben werden. Wenn der Gewinner zu dem vereinbarten Zeitpunkt für das Konzert nicht zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf eine Wiederholung.
Sofern von dem Konzert Ton-/Bildtonaufnahmen angefertigt werden, überträgt der Gewinner RR sämtliche dem Gewinner an den Aufnahmen zustehenden Rechte entsprechend Ziffer 4.2.

3.4 REISEGEWINNE:
Der Gewinner hat sämtliche mit dem Reisegewinn verbundenen Kosten, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, wie etwa Verpflegungs- oder sonstige Reisekosten, selbst zu tragen.
Die Abwicklung des Reisegewinns erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von RR oder dem Preissponsor beauftragten Reiseveranstalter. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Reiseveranstalters.
Reisetermine erfolgen in Abstimmung mit RR auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht.
Der Gewinner ist für alle erforderlichen Reiseformalitäten (z.B. gültiger Reisepass, Visa etc.) aller Reisenden selbst verantwortlich. Sofern der Gewinner die Reise aus Gründen, die RR nicht zu vertreten hat, nicht antreten kann, verliert er den Anspruch auf den Gewinn und hat keinen Anspruch auf Ausgleich.
Flugreisen gelten „Economy Class“ ab dem vom angegebenen Wohnort nächsten überregionalen Flughafen zum Zielort und zurück.
Bahnreisen gelten „2. Klasse“ ab dem vom angegebenen Wohnort nächsten Bahnhof zum Zielort und zurück.
Übernachtung bedeutet Unterkunft in einem Doppelzimmer je 2 Reiseteilnehmer in einem Hotel (mind. 3***) am Zielort von 15:00 Uhr des Anreisetages bis 11:00 Uhr des Folgetages.
Der angegebene Wert der Reise bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.
Sofern der Gewinn die Mitnahme einer Begleitperson umfasst, behält sich RR im Falle von minderjährigen Gewinnern vor, dass die Begleitperson für den Gewinner entweder sorgeberechtigt (in der Regel ein Elternteil) ist, oder dass die Begleitperson eine von den Sorgeberechtigten des Gewinners (in der Regel den Eltern) als Erziehungsbeauftragte im Sinne des Jugendschutzgesetzes für die Reise bestimmte volljährige Person ist.

3.5 PRODUKTION VON AUFNAHMEN MIT DEM GEWINNER:
Sofern der Gewinn die Produktion von Aufnahmen mit dem Gewinner (z.B. Duett mit dem Künstler, Auftritt des Gewinners im Musikvideo, etc.) beinhaltet, gilt Ziff. 4.2 („Rechtsübertragung“) entsprechend. Der Gewinner ist insbesondere verpflichtet, auf Verlangen von RR eine zusätzliche, schriftliche Vereinbarung über die Übertragung seiner Rechte abzuschließen.

4. ZUSENDUNG VON BEITRÄGEN
Erfordert das Gewinnspiel/Preisausschreiben die Zusendung von Beiträgen, gilt folgendes:

4.1 ANFORDERUNGEN AN DEINEN BEITRAG:
Der von dir übermittelte Beitrag muss von dir selbst (als Urheber, Fotograf, etc.) selbst oder durch eine Person, die dir ihre Rechte (Fotografenrechte, Filmherstellungsrechte, etc.) an dem Beitrag übertragen hat, erstellt worden sein.
Der Beitrag darf keine Markenbezeichnungen, keine geschützten Kennzeichen, urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützte Werke, gewerbliche Schutzrechte oder sonstiges geistiges Eigentum Dritter (natürliche und juristische Personen) ohne entsprechende Zustimmung des Berechtigten enthalten oder in anderer Weise die Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige das geistige Eigentum betreffende Rechte Dritter (natürliche und juristische Personen) verletzen.
Warner behält sich das Recht vor, während des Gewinnspiels/Preisausschreibens Beiträge jederzeit nach eigenem Ermessen auszuschließen, die Rechte Dritter verletzen könnten. Alle Einsendungen gehen in das alleinige Eigentum von RR über.

4.2 RECHTSÜBERTRAGUNG
Der Teilnehmer überträgt RR das unwiderrufliche, unbefristete, weltweite, vergütungsfreie, nicht-exklusive und übertragbare Recht, die übersandten Beiträge zu vervielfältigen, zu verbreiten, Ausschnitte herzustellen, sie zu bearbeiten (insbesondere hinsichtlich der Digitalisierung oder Verschlüsselung der Beiträge) oder – auch für andere Zwecke – zu verwenden, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und anderweitig ganz oder teilweise, einzeln oder in Verbindung (z.B. mit Ton- und/oder Bildtonaufnahmen und/oder zusammen anderen Abbildungen), in allen bekannten Medien- und Nutzungsarten sowie hinsichtlich Leistungsschutzrechten auch in allen unbekannten Medien- und Nutzungsarten zu jedem Zweck kommerziell oder nicht-kommerziell auszuwerten, insbesondere weltweit zu Werbe-, Promotion-, Verkaufs- und Merchandisingzwecken sowie den Namen, die Abbildung und das Foto jedes Teilnehmers in diesem Zusammenhang vergütungsfrei nach eigenem Ermessen zu verwenden. Soweit Urheberrechte betroffen sind, sind für noch unbekannte Nutzungsarten die branchenüblichen Bedingungen unter Berücksichtigung dieser Teilnahmebedingungen seitens des Teilnehmers anzubieten. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Nutzung des Beitrags keinerlei Vergütung erhält. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, überträgt der Teilnehmer RR sowie beauftragten Werbeagenturen ohne zusätzliche Vergütung das Recht, sein Foto, seinen Namen, seine Abbildungen, seine Stimme, seine Meinungen und seine biographischen Informationen in sämtlichen Medien zu nutzen und zu veröffentlichen, um das Gewinnspiel/Preisausschreiben und RR zu bewerben.
Gewinner und/oder Teilnehmer verpflichten sich, auf Verlangen von RR eine zusätzliche, schriftliche Vereinbarung über die genannte Übertragung von Rechten an den Beiträgen abzuschließen.
Nur solche Beiträge, die unter Beachtung dieser Bedingungen eingesendet werden, werden in dem Gewinnspiel/Preisausschreiben berücksichtigt.

4.3 RECHTE DRITTER:
Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel/Preisausschreiben stellt jeder Teilnehmer sicher, dass der von ihm eingereichte Beitrag keine Rechte Dritter verletzt, und dass der Teilnehmer alle Zustimmungen, Lizenzen und benötigten Rechte erworben hat, um rechtmäßig an dem Gewinnspiel/Preisausschreiben teilzunehmen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass RR nicht verpflichtet ist, den Beitrag zu verwenden und dass RR von der Nutzung des Beitrags nach eigenem Ermessen absehen kann. RR übernimmt keinerlei Haftung, sofern RR von der Verwertung der eingeräumten Rechte absieht. In diesem Zusammenhang stellt der Teilnehmer RR von allen Ansprüchen, Entschädigungen, Kompensationen, Kosten und Verantwortlichkeiten (eingeschlossen die Kosten der Rechtsverfolgung) frei, die aus einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen entstehen können.

5. SONSTIGES
Gewinnspiele/Preisausschreiben können von RR in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), die ggf. die Preise zur Verfügung stellen (Preissponsor), durchgeführt werden. RR vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels/Preisausschreibens und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. RR wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, RR ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.
Sofern ein Gewinnspiel/Preisausschreiben auf Social Media-Plattformen (insbesondere Facebook, Instagram, Twitter, YouTube) durchgeführt oder bekanntgemacht wird, nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass das Gewinnspiel/Preisausschreiben in keiner Verbindung zu der betreffenden Social Media-Plattformen steht und in keiner Weise von dieser gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Ferner erklärt der Teilnehmer, diese Social Media-Plattformen wegen des Gewinnspiels/Preisausschreibens nicht in Anspruch zu nehmen und insoweit von jeder Haftung freizustellen.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels/Preisausschreibens genutzt. RR ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die Daten des Gewinners an Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Sofern Sie im Rahmen des Gewinnspiels/Preisausschreibens einen Newsletter o.ä. abonnieren, gelten hinsichtlich der Nutzung Ihrer Daten die im Zusammenhang mit der Newsletter-Registrierung genannten Bedingungen, einschließlich unserer Datenschutzbestimmungen.

Wir behalten uns vor, das Gewinnspiel/Preisausschreiben jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen RR zu.
Haftung:
▪ a) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht in diesem Sinne ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragsziels erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner somit verlässt.
▪ b) In einem Falle gem. Buchst. a) haften wir nicht für mangelnden geschäftlichen Erfolg, entgangene Gewinne und indirekte Schäden.
▪ c) Die Haftung gemäß den oben genannten Buchst. a) und b) ist beschränkt auf typische, vorhersehbare Schäden.
▪ d) Die Haftungsbeschränkung gilt mit den notwendigen Abänderungen auch für unsere Mitarbeiter, Auftragnehmer und Erfüllungsgehilfen.
Eine mögliche Haftung unsererseits für Gewährleistungen und Ansprüche aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz wird davon nicht berührt.
Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Barauszahlung ist nicht möglich.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel/Preisausschreiben kann auch per Brief oder Postkarte an Rene Reissig, Frauenstrasse 6,D-54290 Trier mit dem Namen des Gewinnspiels/Preisausschreibens als Kennwort sowie erforderlichenfalls der korrekten Lösung/des erforderlichen Beitrags erfolgen.
Wir behalten uns vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel/Preisausschreiben auszuschließen, sowie Preise zurückzufordern, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bei Fragen richte dich bitte an:
kontakt@renereissig.com mit dem Namen des Gewinnspiels/Preisausschreibens.